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Unternehmen

Am Anfang steht die Geschäftsidee. Bis zu ihrer Umsetzung in die Tat begegnen dem Gründer zahlreiche Hürden, darunter auch rechtliche. Der Notar hilft, sie zu überwinden. Etwa durch Rat bei der Wahl der richtigen Rechtsform. Von ihr hängt zum Beispiel die Frage der persönlichen Haftung, der Besteuerung und der Bilanzierung ab. 

Soll das Unternehmen gemeinsam mit anderen gegründet werden, gleicht der Notar die verschiedenen Interessen aus. Er entwirft einen ausgewogenen und maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag und sorgt für die Eintragung ins Handelsregister. 

Auch nach der Gründungsphase steht der Notar dem Unternehmer mit Rat und Tat zur Seite. Verändert sich das Umfeld, muss sich möglicherweise auch das Unternehmen umstrukturieren - etwa durch Änderung der Rechtsform oder durch Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen. Auch für die Abspaltung eines Betriebsteils oder die Aufteilung des Unternehmens stellt das Gesetz Möglichkeiten bereit, bei deren Umsetzung der Notar behilflich ist. 

In allen diesen Fällen berät der Notar, häufig Hand in Hand mit anderen Fachleuten, etwa dem Steuerberater Ihres Vertrauens.

Wenn Sie Fragen im Hinblick auf die Gründung, die Umwandlung oder die Umstrukturierung Ihres Unternehmens oder zu seiner Eintragung im Handelsregister haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.