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Immobilien

Der Erwerb einer Immobilie ist für viele die Investition ihres Lebens. Die Aufnahme von Darlehen ist dafür oft unumgänglich. Hier sollte man auf Nummer sicher gehen. Deshalb werden Immobiliengeschäfte immer von einem Notar begleitet. Der Notar gestaltet den Vertrag so, dass er für Verkäufer oder Bauträger und Käufer gleichermaßen sicher ist.

Immobilienschenkungen und die Umwandlung in Eigentumswohnungen werden ebenfalls vom Notar gestaltet und betreut. Daneben ist der Notar auch u.a. für die Beurkundung von Eintragungsbewilligungen aller Art (Grundschulden, Grunddienstbarkeiten etc.) zuständig und trägt für den Vollzug der entsprechenden Erklärungen im Grundbuch Sorge. Um die Vertragsbeteiligten von weiteren Förmlichkeiten möglichst zu entlasten, beschränkt sich die Tätigkeit des Notars nicht auf die Entwurfserstellung und Beurkundung: Der Notar übernimmt auch die Abwicklung der besiegelten Urkunde, indem er behördliche Genehmigungen besorgt, die notwendigen Grundbuchanträge stellt und die Löschung von Belastungen im Grundbuch veranlasst.
Stets agiert der Notar als neutraler Berater im Interesse aller Beteiligten - ob es um kleine oder große Objekte geht.

Wenn Sie Fragen im Hinblick auf den Verkauf, die Übertragung oder die Umwandlung einer konkreten Immobilie oder zur Eintragung eines Rechts im Grundbuch haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne eine Checkliste mit Punkten zu, die zu beachten sind.