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NOTARIAT LEITZEN UND KORDEL - ERBE & SCHENKUNG

„Sage nicht du kennst einen Menschen, bevor du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast.“
Johann Caspar Lavater

Viele Menschen verzichten auf ein Testament oder einen Erbvertrag. Sie lassen es damit auf die gesetzliche Erbfolge ankommen. Dabei haben viele völlig falsche Vorstellungen davon, wie die gesetzliche Erbfolge in ihrem konkreten Fall aussieht. Das gesetzliche Erbrecht kann zu unangenehmen Überraschungen führen, zum Beispiel für den überlebenden Ehegatten oder Lebensgefährten. Dessen Absicherung steht auf dem Spiel. Auch der Familienfriede kann durch falsche oder mangelnde Regelungen gefährdet werden. Oder der Fortbestand eines Unternehmens, wenn es um dessen Weitergabe an die nächste Generation geht.

Wer das Schicksal seines Vermögens für die Zeit nach seinem Tod regeln, d.h. nicht dem Zufall überlassen möchte, bedarf im Regelfall der juristischen Begleitung. Wir ermitteln im gemeinsamen Gespräch Ihre Gestaltungsziele und Wünsche, beraten zu den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Testamentsgestaltung und entwickeln dann eine maßgeschneiderte Lösung, u.U. auch in enger Zusammenarbeit mit weiteren Beratern, z.B. Ihrem Steuerberater. Dabei kommen neben z.B. steuer- und pflichtteilsrechtlichen Aspekten auch die Vor- und Nachteile der lebzeitigen Übertragung von Vermögen ausführlich zur Sprache.

Eine notarielle Verfügung von Todes wegen muss unter dem Strich nicht zu Mehrkosten führen: Liegt ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag vor, ist im Regelfall ein Erbschein entbehrlich, dessen Kosten die Erben dann sparen.

Nach Eintritt eines Todesfalles geben wir Hilfestellung z.B. bei der Berichtigung von Grundbüchern. Vor allem dann, wenn der Erblasser keine notarielle Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat, benötigen die Angehörigen zur Regelung sämtlicher Nachlassangelegenheiten häufig einen Erbschein. Den erteilt das zuständige Amtsgericht auf der Grundlage eines Antrags, den meist ein Notar vorbereitet und beurkundet. Und auch für die Beurkundung von Erbauseinandersetzungen ist der Notar die richtige Adresse.

Eine umfassende erbrechtliche Beratung ist für uns selbstverständlich – rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.